DATENSCHUTZ
& DSGVO-BERATUNG
Ob als Ihr externer Datenschutzbeauftragter oder als beratende Experten – wir unterstützen Sie dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und zielführend umzusetzen.
Die DSGVO, 2018 in Kraft getreten, war für die meisten Unternehmen eine Herausforderung. Und obwohl sie für alle bindend ist, wird sie nicht überall rechtskonform umgesetzt. Wir sind aus diesem Grund überzeugt: Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor, der zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann. Nahezu alle Geschäftsmodelle heutzutage sind datengetrieben. Es müssen deshalb Wege gefunden werden, wie in rechtlich zulässigem Maße die wirtschaftlichen Interessen an der Datenverarbeitung in größtmöglichem Umfang gewährleistet werden können. Und auch die Risiken von mangelndem Datenschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden: Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, ob Unternehmen, Arztpraxis oder Verein.
Nachhaltige Datenschutzorganisation gelingt optimal durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten – effizient und ohne Bindung von Zeit- und Personalressourcen in Ihrem Unternehmen.
Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner in allen Bereichen rund um den Datenschutz. Mit langjähriger Erfahrung und ständig erweiterter Kompetenz sind wir in der Lage, jede Datenschutz-Aufgabe aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Ob als externer Datenschutzbeauftragter oder als beratende Experten – wir unterstützen Sie dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und zielführend umzusetzen.
Die DSGVO, 2018 in Kraft getreten, war für die meisten Unternehmen eine Herausforderung. Und obwohl sie für alle bindend ist, wird sie nicht überall rechtskonform umgesetzt. Wir sind aus diesem Grund überzeugt: Datenschutz ist ein Wettbewerbsfaktor, der zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann. Nahezu alle Geschäftsmodelle heutzutage sind datengetrieben. Es müssen deshalb Wege gefunden werden, wie in rechtlich zulässigem Maße die wirtschaftlichen Interessen an der Datenverarbeitung in größtmöglichem Umfang gewährleistet werden können. Und auch die Risiken von mangelndem Datenschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden:
Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, ob Unternehmen, Arztpraxis oder Verein.
Hier können Sie unsere Experten für den Bereich Datenschutz und DSGVO sowie deren Qualifikationen sehen.
Für wen ist eine Datenschutz-Beratung sinnvoll?
Die Beratung von Experten in Anspruch zu nehmen, lohnt sich für Unternehmen jeder Branche und Größe, da mit der DSGVO der Bußgeldrahmen deutlich erhöht wurde, wenn Unternehmen oder Betriebe datenschutzrechtliche Vorgaben nicht einhalten. Dazu gehören auch medizinische Praxen oder Vereine.
Reicht eine Datenschutzerklärung auf der Webseite?
Nein, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite allein reicht nicht aus, um DSGVO-konform zu sein. Daneben sind weitere Anforderungen umzusetzen, wie z.B.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?
Unternehmen oder Betriebe, in denen mindestens 20 Personen in ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit personenbezogenen Daten umgehen. In Ausnahmefällen müssen Unternehmen auch dann einen DSB benennen, wenn weniger als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dies gilt u.a. für Forschungsinstitute, Meinungsforschungsunternehmen und Behörden (öffentlicher Bereich).
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen einen DSB bestellen muss, überprüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die Bestellpflicht.
Welchen Vorteil bietet ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB)?
Ein externer DSB zeichnet sich durch große Erfahrung und Fachwissen aus, er zeigt effiziente Lösungswege auf und beantwortet datenschutzrechtliche Fragen unparteiisch und objektiv. Anders als viele interne DSB verantwortet der externe DSB keine weiteren Aufgabengebiete und reduziert somit Konfliktpotentiale und Spannungsfelder.
Prüfen Behörden wirklich aktiv die Umsetzung der DSGVO und verhängen Bußgelder?
Ja! Seit dem Inkrafttreten der DSGVO wurden mehrfach Unternehmen auf die Umsetzung der DSGVO geprüft und auch Bußgelder verhängt. Medial bekommen hohe Bußgeldsummen natürlich mehr Aufmerksamkeit, doch auch kleine und mittelständische Unternehmen sind zur Umsetzung der DSGVO verpflichtet und haftbar.
Gilt die DSGVO für alle Branchen?
Ja. Egal ob Unternehmen, Praxis oder Verein – durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt der Datenschutz für Verantwortliche in ganz Deutschland sowie der EU gleichermaßen, unabhängig von der Branche. Darüber hinaus müssen manche Branchen auch noch weitere Vorschriften und gesetzliche Regelungen beachten.
Die Vernachlässigung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist keine Option, denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.